Namenserklärung
Im Personenstandsrecht sind verschiedene Möglichkeiten von nachträglichen Namenserklärungen möglich:
- nachträgliche Wahl eines gemeinsamen Ehenamens
- nachträgliche Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Widerruf der Hinzufügung
- Wiederannahme eines früher geführten Namens nach
Auflösung der Ehe - Erteilung eines Ehenamens durch die alleinsorgeberech-
tigte Mutter und deren Ehemann
Gebühren
30,-- Euro
12,-- Euro Bescheinigung über die Namensänderung
Unter welchen Voraussetzung Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.
Zuständige Mitarbeiter
Jasmin Meier