Namenserklärung

Im Personenstandsrecht sind verschiedene Möglichkeiten von nachträglichen Namenserklärungen möglich:

  • nachträgliche Wahl eines gemeinsamen Ehenamens
  • nachträgliche Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Widerruf der Hinzufügung
  • Wiederannahme eines früher geführten Namens nach
    Auflösung der Ehe
  • Erteilung eines Ehenamens durch die alleinsorgeberech-
    tigte Mutter und deren Ehemann

Gebühren

30,-- Euro

12,-- Euro Bescheinigung über die Namensänderung

 

Unter welchen Voraussetzung Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
Loading...