Spiel- und Bolzplätze in Allersberg
Spielplatz in Allersberg - Altenfelden
Spielplatz mit Kletter- und Turngerät, Schaukel, Wippe und Fußballtor.
Spielplatz in Allersberg - Am Kieselgraben
Spielplatz mit Turmkombination, Schaukel und Wippgeräten.
Spielplatz in Allersberg - Anton-Günther-Straße
Spielplatz mit Schaukeln, Wippgerät und Turmkombination.
Spielplatz in Allersberg - Bayernstraße
Der Spielplatz mit Turmkombination befindet sich beim Kindergarten St. Wolfgang für alle frei zugänglich.
Spielplatz in Allersberg - Brunnau
Spielplatz mit Schaukel, Wippe, Rutsche und Fußballtor.
Spielplatz in Allersberg - Ebenried
Spielplatz mit Kletter- und Turngerät, Schaukel, Rutsche und 2 Federspielgeräten.
Spielplatz in Allersberg - Erik-Geiershoefer-Straße
Spielplatz mit Schaukel, Wippgerät und Turmkombination.
Spielplatz in Allersberg - Göggelsbuch
Spielplatz mit Kletter- und Turngerät, Schaukel, Rutsche, 2 Federspielgeräten und Wippgerät.
Spielplatz in Allersberg - Grashof
Spielplatz mit 2 Rutschbahnen, Seilhängebrücke, Wackelsteg, Doppelschaukel und Händelsteg.
Spielplatz in Allersberg - Guggenmühle
Spielplatz mit 2 Kletter- und Turngeräten, Schaukel und Wippe.
Spielplatz in Allersberg - Im Himmelreich
Spielplatz mit Kletter-und Turngerät, Schaukel, Rutsche und 7 Euro-Karusselle.
Spielplatz in Allersberg - Neuburgerstraße
Spielplatz mit Schaukel, Wippgerät, 2 Federspielgeräten, Rutsche und Kletter-und Turngerät.
Spielplätze sind keine Bolzplätze
Wiederholt gehen beim Markt Allersberg Beschwerden über Lärmbelästigungen bei der Nutzung der gemeindlichen Kinderspiel- und Bolzplätze ein. Der Markt sieht sich deshalb veranlasst, darauf hinzueisen, dass es sich bei den Kinderspielplätzen in der Neuburgerstraße, Anton-Günther-Straße, Ebenrieder Straße/Im Himmelreich, Am Kieselgraben, Altenfelden, Brunnau, Ebenried, Göggelsbuch und Guggenmühle um reine Kinderspielplätze und keine Bolzplätze handelt.
Als Bolzplätze können lediglich der Spiel- und Bolzplatz zwischen Bayernstraße und Sudetenstraße sowie der Gemeindesportplatz an der Nürnberger Straße unter Einhaltung der Verhaltenspflichten in Anspruch genommen werden.
Die Anlagen sind schonend zu behandeln und dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. Die Nutzungseinschränkungen auf den Hinweistafeln sind zu beachten.
Auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist zum Schutz von Ruhe und Ordnung untersagt:
- unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Hinweisschilder, Papierkörbe und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen, zu bekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen;
- mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen aller Art, ausgenommen Spezialfahrzeuge für Gehbehinderte, zu fahren;
- Gegenstände aller Art liegen zu lassen oder auszulegen oder (wie z.B. Flaschen) zu zerstören oder zu beschädigen;
- andere durch ungebührliches oder Sitte und Anstand verletzendes Verhalten zu belästigen;
- Feuer abzubrennen - hierunter fällt z.B. auch Grillen;
- ohne schriftliche Genehmigung des Marktes so zu musizieren oder Tonübertragungs- oder –wiedergabegeräte so zu nutzen, dass andere dadurch belästigt werden können;
- zu zelten oder zu nächtigen;
- Hunde mitzubringen oder unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder bzw. Jugendlichen auf eine ordnungsgemäße Nutzung der gemeindlichen Kinderspiel- und Bolzplätze aufmerksam zu machen.