Kontaktperson
Wagenknecht-Hirth Jörg Telefon: 09176 509-31
Breitbanderschließung des Marktes Allersberg
Der Markt Allersberg startet ein weiteres Förderverfahren, um Bereiche zu versorgen, die bislang mit Bandbreiten von unter 50 Mbit/s im Download versorgt werden. Im Zuge dieses Verfahrens werden im gesamten Gemeindegebiet diese Bereiche identifiziert und Anbieter aufgefordert, Angebote abzugeben, um diese Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen.
Verfügbarkeit des schnellen Internets in Allersberg
Der Markt Allersberg gibt bekannt, dass im Rahmen eines Förderprogramms der Bundesrepublik Deutschland die Fa. Breitbandberatung Bayern mit der Erstellung eines Masterplans und einer sogenannten Bitratenanalyse beauftragt wurde.
Das Ergebnis der Bitratenanalyse wurde von Herrn Langer von der Breitbandberatung Bayern in der Sitzung des Marktgemeinderats am 17.02.2020 vorgestellt.
Es ist jetzt somit möglich für jedes Anwesen in Allersberg die derzeitige Versorgung mit schnellem Internet, die jeweils zur Verfügung stehende Bandbreite und den jeweiligen Anbieter zu ersehen. Außerdem wird auch die Entwicklung seit dem Jahr 2010 dargestellt.
Die Karte ist unter folgendem Link einzusehen: https://bitratenkarte.de/rh/allersberg
Gleichzeitig wird dieser Link auch über die Homepage des Marktes Allersberg unter dem Bereich Breitbandversorgung eingestellt.
Für weitere Auskünfte und Fragen steht der Breitbandpate des Marktes Allersberg, Herr Jörg Wagenknecht-Hirth unter Telefonnummer 09176 509-31 oder per E-Mail unter joerg.wagenknecht-hirth@allersberg.de gerne zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass wer die neuen Bandbreiten nutzen möchte, dies beim jeweiligen Anbieter beantragen muss. Gegebenenfalls sind Kündigungsfristen zu beachten! Auch die Umstellung des Vertrags auf die höheren Bandbreiten beim bisherigen Anbieter setzt eine Umstellung des Vertrags voraus.
Breitbandförderung 2020
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbits/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Allersberg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet (Gemeindegebiet) festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Download: Karte Breitband Allersberg (3,4 MB)
Markterkundungsverfahren des Markt Allersberg
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Allersberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Marktgemeinde bittet daher, bis spätestens 15.03.20201 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
Die Marktgemeinde hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren nach Nr. 5 BbR durchführen.
Im Rahmen der Markterkundung fordert der Markt Allersberg Investoren hiermit auf, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. Gleichzeitig wird gebeten, auf Einträge in der Vectoring-Liste hinzuweisen.2
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen, und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach dem Ausbau angeboten werden können. Im Falle eines Eintrags in die Vectoring-Liste ist die Eintragungsbestätigung der listenführenden Stelle vorzulegen. Ein Leitfaden zu Mindestanforderungen eines technischen Konzepts kann auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de heruntergeladen werden.
Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Gemeinde bis spätestens 15.04.2020 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers gemäß Nr. 5 BbR übergehen.
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Zur Ermittlung der für einen geförderten Ausbau in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“3 im Gemeindegebiet hat der Markt Allersberg die Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Die Ist-Versorgung für ein vorläufig definiertes Erschließungsgebiet ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Marktgemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (https://www.allersberg.de/breitbandversorgung). Ein Leitfaden zur Darstellung der Ist-Versorgung kann auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen werden.
Die Marktgemeinde fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Marktgemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Informationen zum laufenden Verfahren (z.B. eine etwaige Fristverlängerung) in elektronischer Form auf der Gemeindehomepage bereitgestellt werden. Interessenten werden daher aufgefordert, die Gemeindehomepage regelmäßig zu überprüfen.
-----------------------------------
1Alle im Rahmen der Markterkundung relevanten Fristen (Äußerungsfrist Markterkundung, ggf. Vorlage eines detaillierten Zeit- und Projektplans, Anlauf der Investitionen) beginnen, sobald die Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht wurde.
2Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist der Markterkundung mitgeteilt wurden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.
3Ein „weißer NGA-Fleck“ liegt nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.
Stand der Vorlage: 11.02.2020
Ergebnis der Markterkundung
Der Markt Allersberg hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein 2. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dieser 2. Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.
Download: Ergebnis der Markterkundung Modul 3 (52,5 KB)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Der Markt Allersberg führt ein 2. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in in Bayern (BbR) durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (167,2 KB)
Karte mit der Darstellung der Erschließungsgebiete (2,5 MB)
Liste mit den Anschlusspunkten (1,4 MB)
Mustervorlage Kooperationsvertrag (469,9 KB)
Mustervorlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (93,7 KB)
Fristverlängerung zur Abgabe der Angebote
Aufgrund des Antrags eines Anbieters wurde die Frist zur Abgabe der Angebote verlängert auf Dienstag, 28.07.2020. Die Angebote sind bis 11:00 Uhr bei der in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren unter Ziff. 1. genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen. Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „NICHT ÖFFNEN – Angebot im Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Erschließungsgebiet Markt Allersberg.
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Download: Ergebnis des Auswahlverfahrens Modul 5 (162,4 KB)
Zuwendungsbescheid - Modul 6:
Für den Markt Allersberg ist am 17.12.2020 der Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen von der Regierung von Mittelfranken ausgestellt worden.