Bodenrichtwerte

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Roth ermittelt aufgrund der „Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV)“ die Bodenrichtwerte in regelmäßigem Turnus.

Hinweis:

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Bodenrichtwerte stellen entsprechend den dargestellten wertbeeinflussenden Merkmalen, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke dar. Sie sind nach Gebieten mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen gegliedert und beziehen sich auf eine Grundstücksqualität, wie sie im jeweiligen Richtwertgebiet überwiegend anzutreffen ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen und rechtlichen wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Beschaffenheit und tatsächliche Eigenschaften des Grundstücks, im Einzelfall von den dargestellten Merkmalen abweichen können. Solche Abweichungen von den wertrelevanten Eigenschaften eines Grundstückes bewirken im Allgemeinen auch Abweichungen von den dargestellten Richtwerten.

Unter folgenden Link finden Sie auf der Seite vom Landratsamt Roth die aktuellen Bodenrichtwerte sowie weiterführende Informationen:

Landratsamt/Bodenrichtwerte

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