Gewerbezentralregister Auskunft

Gewerbezentralregisterauskünfte können von privaten als auch von juristischen Personen beim Gewerbeamt des Hauptwohnsitzes (bzw. Hauptsitzes bei jur. Personen) beantragt werden.

Bei der Antragstellung müssen Angaben zur eigenen (bzw. juristischen) Person - gegebenenfalls unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses - gemacht werden. Die Anträge werden von der Gemeinde an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und dort bearbeitet.

Bei Auskünften aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke werden diese immer an die Privatadresse des Antragstellers gesandt.

Häufiger jedoch wird eine Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei Behörden benötigt. Diese wird nur direkt an die betreffende Behörde gesandt. Es ist daher wichtig, dass die genaue Adresse dieser Behörde und der Verwendungszweck angegeben werden.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch Online direkt beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.

Dazu benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • Die ab dem 01.11.2014 verfügbare AusweisApp2
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Die Gebühr beträgt 13,-- Euro.

Bei persönlicher Vorsprache buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.

Zuständige Mitarbeiter

Karin Schmidt
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