Verkehrsrechtliche Anordnung

Für alle notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, Verkehrsbehinderungen, Umleitungen und sonstiger Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen, z.B. auf Grund von Aufgrabungen oder Festen sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich.
Sie müssen mindestens drei Tage vorher schriftlich beim Bauamt des Marktes Allersberg beantragt werden.

Zuständige Mitarbeiter

Barbara Regnet
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