Straßen und Wege

Der Markt Allersberg unterhält derzeit rund 86 km Gemeindestraßen. Er ist für den Räum- und Streudienst und den Unterhalt der Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen zuständig.
Die an die Grundstücke angrenzenden Gehwege sind von den Grundstückseigentümern auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Dazu gehört die Räumpflicht und Streupflicht in der Winterzeit (täglich von 7.00 bis
20.00 Uhr) sowie die Reinigungspflicht, insbesondere auch die Beseitigung von Gras und Unkraut. Die Reinigungs-
pflicht der Anlieger umfasst auch die Straßen, soweit diese nicht im Rahmen der Straßenreinigungsanstalt des Marktes gekehrt werden und die Anlieger dafür Gebühren entrichten müssen. Außerdem muss überhängender Baum- und
Strauchbewuchs bei Fahrbahnen in einer Höhe von 4,50m, bei
Geh- und Radwegen in einer Höhe von mindestens 2,50 vom Grundstückseigentümer entfernt werden.

Zuständige Mitarbeiter

Gunther Pfahler
Loading...