Haushalts- und Finanzplanung

Der Markt Allersberg hat nach der Gemeindeordnung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, welche die Festsetzung des Haushaltsplans mit den gesamten Einnahmen und Ausgaben enthält. Unterteilt ist der Haushaltsplan in einen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde. Daneben ist ein Finanzplan zu erstellen mit dem zu erwartenden Investitionsprogramm für die drei Folgejahre. Der Marktrat beschließt über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den gesamten Anlagen.

Die Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan in der Kämmerei öffentlich aufgelegt.

Zuständige Mitarbeiter

Stefan Meyer
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