Geburt

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei miteinander verheirateten Eltern:
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters
    • gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
    • ledige Mütter: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der Mutter
    • Mütter die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
    • geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
    • verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- und Sterberegister
    • ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen
    • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter

    Für die Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen.

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • gültigen Reisepass bzw. Personalausweis

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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