Führerschein

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis:

Erstanträge für den Erhalt einer Fahrerlaubnis oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis werden in der Regel von der ausbildenden Fahrschule ausgehändigt. Zur Antragsabgabe bringen Sie bitte ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), Kontrollblatt mit Unterschrift, einem Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß § 12 Absatz 2, 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein) und Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe mit. Von der Gemeinde wird noch eine Meldebescheinigung erstellt, weshalb eine Gebühr von 5,10 € anfällt. Die restliche Gebühr wird vom Landratsamt Roth festgelegt.


Verlängerung einer Fahrerlaubnis (LKW oder Bus):

Zur Verlängerung einer Fahrerlaubnis benötigen Sie neben dem entsprechenden Antrag ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), Kontrollblatt mit Unterschrift, einen Nachweis über eine ärztliche Untersuchung und augenärztliche Untersuchung. Lediglich bei der Verlängerung des Bus-Führerscheins benötigen Sie eine Meldebescheinigung der Gemeinde für 5,10 € und ein behördliches Führungszeugnis. Die restliche Gebühr wird vom Landratsamt Roth festgelegt. Zur Beantragung des Führungszeugnis ist eine persönliche Vorsprache im Rathaus erforderlich.


Fahrgastbeförderung:

Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder Verlängerung ist ein behördliches Führungszeugnis, eine Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung und ärtzliche Untersuchung erforderlich. Zur Beantragung des Führungszeugnis ist eine persönliche Vorsprache im Rathaus erforderlich.


Umtausch des Kartenführerscheins:

Dem Antrag auf Umstellung zu einem Kartenführerschein ist ein biometrisches Lichtbild und die Kopie des Führerscheins und Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, entnehmen Sie der beigefügten Übersicht. Sind Sie Jahrgang vor 1953 und haben bereits einen Kartenführerschein, müssen Sie trotzdem erst zum 19.01.1933 umtauschen. Die Gebühr für den Kartenführerschein ist beim Landratsamt Roth zu entrichten.


Alle Anträge zur Fahrerlaubnis, Verlängerung oder Umstellung erhalten Sie beim Ordnungsamt oder auf der Homepage des Landratsamtes Roth. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über die Homepage des Landratsamtes.


Es ist möglich, die Anträge mit den entsprechenden Unterlagen in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.

Die Bearbeitung und Abholung erfolgt anschließend durch das Landratsamt Roth (09171 81161).

Einen Termin bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Roth können Sie ganz einfach online vereinbaren.


Informationen zum Pflichtumtausch von nicht befristeten Führerscheinen (212,3 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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