Fischereischein

Fischereischein auf Lebenszeit

Das Mindestalter für einen Fischereischein auf Lebenszeit beträgt 14 Jahre.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • anerkannte Fischereiprüfung bzw. bisheriger Fischereischein
  • Lichtbild

Gebühr: 35,00 Euro zuzüglich

Fischereiabgabe f. 5 Jahre: 40,00 Euro oder Einmalzahlung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit:

14 - 17 Jahre 352,00 Euro 18 - 22 Jahre 320,00 Euro

23 - 27 Jahre 288,00 Euro 28 - 32 Jahre 256,00 Euro

33 - 37 Jahre 224,00 Euro 38 - 42 Jahre 192,00 Euro

43 - 47 Jahre 160,00 Euro 48 - 52 Jahre  128,00 Euro

53 - 57 Jahre  96,00 Euro 58 - 62 Jahre  64,00 Euro

63 - 67 Jahre  32,00 Euro

Wer bei Zahlung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabepflicht befreit, nicht jedoch von der Fischereischeingebühr.

Fischereischein auf Lebenszeit/Bezahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre:

Soll der Fischereischein nach Ablauf der 5 Jahre wieder in Geltung gesetzt werden (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro und erneut eine Fischereiabgabe (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) zu entrichten.

Jahresfischereischein

Wird ausgestellt für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung.

Gültigkeit: 3 vom Antragsteller bestimmte Monate

Gebühr: 7,50 Euro

Fischereiabgabe: 15,00 Euro

Falls eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.


Formular Antrag Fischereischein (261,6 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Karin Schmidt
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