Fischereischein
Fischereischein auf Lebenszeit
Das Mindestalter für einen Fischereischein auf Lebenszeit beträgt 14 Jahre.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- anerkannte Fischereiprüfung bzw. bisheriger Fischereischein
- Lichtbild
Gebühr: 35,00 Euro zuzüglich
Fischereiabgabe f. 5 Jahre: 40,00 Euro oder Einmalzahlung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit:
14 - 17 Jahre 352,00 Euro 18 - 22 Jahre 320,00 Euro
23 - 27 Jahre 288,00 Euro 28 - 32 Jahre 256,00 Euro
33 - 37 Jahre 224,00 Euro 38 - 42 Jahre 192,00 Euro
43 - 47 Jahre 160,00 Euro 48 - 52 Jahre 128,00 Euro
53 - 57 Jahre 96,00 Euro 58 - 62 Jahre 64,00 Euro
63 - 67 Jahre 32,00 Euro
Wer bei Zahlung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabepflicht befreit, nicht jedoch von der Fischereischeingebühr.
Fischereischein auf Lebenszeit/Bezahlung der Fischereiabgabe für 5 Jahre:
Soll der Fischereischein nach Ablauf der 5 Jahre wieder in Geltung gesetzt werden (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro und erneut eine Fischereiabgabe (auf Lebenszeit oder 5 Jahre) zu entrichten.
Jahresfischereischein
Wird ausgestellt für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung.
Gültigkeit: 3 vom Antragsteller bestimmte Monate
Gebühr: 7,50 Euro
Fischereiabgabe: 15,00 Euro
Falls eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.
Formular Antrag Fischereischein (261,6 KB)
Zuständige Mitarbeiter
Karin Schmidt