Information für Bauinteressenten
Dienstag, 28. April 2026
Vergabe von einem Grundstück zur Errichtung einer Doppelhaushälfte in Allersberg
Baugebiet „Im Keinzel II“ Parzelle 25 (FlurNummer 670/16) mit einer Größe von 381 m²
Das Baugebiet „Im Keinzel II“ befindet sich zwischen der Lampersdorfer und der Ahornstraße gelegen. Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.allersberg.de/beteiligungsverfahren/keinzelii/
Das KU Allersberg vergibt in einem Vergabeverfahren ein Grundstück in der Gemarkung Allersberg mit folgenden Eckdaten, auf welchem der Bau einer Doppelhaushälfte zulässig ist:
Flurnummer: 670/16
Straße HausNr: Ludwig-Gmelch-Straße 10
Größe in m²: 381
Die Ausschreibung erfolgt gegen Gebot.
Eine Bauverpflichtung (bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses) von drei Jahren ab Notartermin ist vom Erwerber zu erfüllen und wird in den Notarvertrag mit aufgenommen.
Die Ausschreibung läuft bis zum 31.05.2026.
Die endgültige Beschlussfassung bleibt dem Verwaltungsrat in einer seiner nächsten Sitzungen vorbehalten.
Für baurechtliche Fragen steht Ihnen unser Bauamtsleiter Herrn Gunther Pfahler (gunther.pfahler@allersberg.de; Tel. 09176/509 34) zur Verfügung.
Für alle anderen Fragen im Zusammenhang mit Bewerbung und Notarvertrag steht Ihnen der Vorstand des KU Allersberg Frau Katrin Müller (katrin.mueller@allersberg.de; Tel. 09176/509 22) zur Verfügung.
Bitte übermitteln Sie Ihr Angebot (Kaufpreis je m²) per Mail oder schriftlich an den Vorstand des KU Allersberg.
Der Kaufpreis versteht sich für das erschlossene Grundstück (inkl. Gas) einschließlich der Ablösebeträge für die Straßenherstellung, Kanalherstellung (inkl. Revisionsschacht) und Wasserversorgungsanlage. Separat beauftragt und bezahlt werden müssen die Anschlüsse an die Stromversorgung und Telekommunikation.
Die im Grundstückspreis enthaltenen Ablösebeträge für Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung beinhalten ¼ der Grundstücks- als Geschoßfläche. Sollte die tatsächliche Geschoßfläche höher ausfallen, so sind die Beiträge gemäß den Satzungen des Marktes Allersberg nachzuzahlen.