Bekanntmachung zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Donnerstag, 08. Januar 2026

Die Grundsteuer wird für 2026 auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgesetzt.

Für alle Steuerschuldner, bei denen sich die Besteuerungsgrundlagen gegenüber dem Vorjahr nicht geändert haben, gilt die zuletzt bekannt gegebene Grundsteuerfestsetzung gemäß § 27Abs. 3 Grundsteuergesetz kraft Gesetzes fort. Ein erneuter Grundsteuerbescheid ergeht in diesen Fällen nicht. Die festgesetzten Grundsteuerbeträge sind in unveränderter Höhe zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen zu entrichten. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für den Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 zugegangen wäre.

Soweit sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben, insbesondere bei Eigentumswechseln, Änderungen der Grundstücksverhältnisse oder sonstigen steuerlich erheblichen Umständen, wird den betroffenen Steuerschuldnern ein geänderter Grundsteuerbescheid bekannt gegeben. Der für die Grundsteuer maßgebliche Hebesatz bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. 

Hinweis: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Änderungen (z. B. durch Verkauf) wirken sich immer erst zum Folgejahr aus. Wird ein Grundstück also im Kalenderjahr 2026 verkauft, ist der neue Eigentümer erst ab dem 01. Januar 2027 grundsteuerpflichtig. 

Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer ist vierteljährig jeweils zum 15. des Monats Februar, Mai, August und November, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung (z. B. Jahresfälligkeit zum 01. Juli), fällig (§ 28 GrStG). Liegt dem Markt Allersberg eine Einzugsermächtigung vor, so werden die Zahlungen zum jeweiligen Termin von Ihrem Bankkonto eingezogen. Erteilte SEPA-Mandate behalten bis zum Widerruf Ihre Gültigkeit. Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für den Markt Allersberg empfohlen, welches Sie in der Marktkasse erteilen können, oder ein entsprechendes Formular auf der Homepage des Marktes Allersberg finden.

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie hier


Horndasch

1. Bürgermeister

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