Art der Bekanntmachungen ab Mai 2026
Mittwoch, 17. Juni 2026
Nach der Kommunalwahl hat sich der Gemeinderat auch eine neue Geschäftsordnung gegeben.
Darin ist unter anderem geregelt, dass Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekannt gemacht werden, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter https://www.allersberg.de/bekanntmachungen/ bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht.
Neben der oben genannten amtlichen Bekanntmachung erfolgt auch eine informative Bekanntmachung über das Allersberger Mitteilungsblatt und die HeimatInfoApp des Marktes Allersberg.
In den Aushangtafeln der Ortsteile erfolgt ein Aushang nur noch, wenn die einzelnen Bekanntmachungen explizit den Ortsteil betreffen (z.B. Einbeziehungssatzung).
Horndasch
1.Bürgermeister