Aktuell erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis Roth
Donnerstag, 06. August 2026
🚫 Rauchverbot beachten (Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober verboten)
🚫 Kein Grillen oder offenes Feuer – auch nicht am Waldrand
🚫 Zigaretten nicht achtlos wegwerfen
🚫 Waldwege und Zufahrten als Rettungswege freihalten
🚫 Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen
🚫 Keine brennbaren Materialien wie Glasflaschen oder Müll im Wald zurücklassen
🚫 Keine Funken erzeugenden Geräte oder Feuerwerkskörper nutzen
✔ Bitte besondere Rücksicht auf hilfsbedürftige Menschen und auch Tiere nehmen
✔ Rauch oder Feuer sofort über den Notruf 112 mit genauen Angaben zum Ort melden
✔ Auf freigegebenen Wegen bleiben
✔ Auf lokale Hinweise und Verbote achten
Wichtig: Wenn Sie Rauch oder Feuer entdecken, rufen Sie sofort den Notruf 112.
(Quelle Landratsamt Roth, Bei Waldbrandgefahr richtig handeln)