Bekanntmachung Hundesteuer 2026

Donnerstag, 16. April 2026

Die Hundesteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 15. Mai 2026 fällig. Es erfolgt keine jährliche Bescheid Zustellung!  

Soweit keine Abbuchungsaufträge erteilt wurden, ist die Hundesteuer auf eines der Konten des Marktes zu überweisen oder in bar bei der Marktkasse einzuzahlen.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Die Hundesteuer 2026 beträgt gem. § 5 Abs.1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

für den ersten Hund: 60,--   €

für den zweiten Hund: 80,--   €

für jeden weiteren Hund: 100,--  €

für jeden Kampfhund (Kategorie 2): 420,-- €

Für Hunde die in Einöden (als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist)  gehalten werden und für Hunde die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd gehalten werden, sofern die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung mit Erfolg abgelegt haben, beträgt die Hundesteuer gem. § 6 der Satzung

für den ersten Hund: 30,--   €

für den zweiten Hund: 40,--  €

Die Vergünstigung kann nur jeweils für einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Neuzugänge und Veränderungen in der Hundehaltung bei der Marktverwaltung zu melden sind.

Abgabepflichtige, die einen nicht angemeldeten Hund halten und keine Hundesteuer entrichten, können mit einem Zuschlag zur hinterzogenen Steuer in Höhe des zweifachen Betrages der hinterzogenen Steuer zusätzlich belegt werden!

 

MARKT ALLERSBERG

Horndasch                                                                            

1. Bürgermeister     

 

Bekanntmachung Hundesteuer 2026              

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