Kinderreisepass
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) beantragen
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag oder die Verlängerung:
- Alte Ausweisdokumente des Kindes falls vorhanden
- Bei Erstbeantragung in unserer Behörde Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (nicht älter als 1 Jahr)
- Einverständniserklärung der Eltern (Formular siehe Download)
- Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Die alten „Kinderausweise“ können nicht mehr verlängert werden.
Benötigte Unterlagen für Aktualisierung:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (nicht älter als 1 Jahr)
- Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
- Aktueller Kinderreisepass
Da eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie gerne einen Termin über unser Online-Termintool.
Gültigkeit: 1 Jahr
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert.
Bearbeitungszeit: Sofortige Ausstellung bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
Gebührenrahmen:
- 13,00 € Kinderreisepass
- 6,00 € Aktualisierung oder Verlängerung
Zahlungsarten: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
Bitte beachten:
Der Kinderreisepass soll zum 01.01.2024 abgeschafft werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum gültig.
Bitte beachten Sie zukünftig die längeren Bearbeitungszeiten für Personalausweise (2-3 Wochen) und Reisepässe (4-5 Wochen).
Einverständniserklärung der Eltern für Ausweisdokumente (228,7 KB)