Wohnsitz Anmeldung / Ummeldung

Nutzen Sie unser Bürger-Onlineservice-Portal und füllen Sie hier Online im vorab die Voranzeige Ihrer Anmeldung aus:
Voranzeige einer Anmeldung

oder melden Sie uns Online Ihren Umzug innerhalb Allersberg:
Umzug innerhalb Allersberg

Falls eine persönliche Vorsprache notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.

Wenn Sie innerhalb Allersbergs umziehen oder aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Allersberg ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden/ummelden.

Voraussetzungen:

  • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Allersberg anmelden.
  • Bei Familien:
    Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Familienangehörige können für die gemeinsame Wohnung zusammen ein Formblatt für die Anmeldung verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Formblatt verwendet werden. Pro Formblatt genügt die Unterschrift einer beteiligten meldepflichtigen (ab dem  vollendeten 16. Lebensjahr) Person.
  • Bei mehreren Personen:
    Jede Person muss ein eigenes Formblatt ausfüllen und unterschreiben.
  • Bei Minderjährigen bis 16 Jahre:
    Muss die Person das Formblatt unterschreiben in deren Wohnung die/ der Minderjährige einzieht.
  • Bei Betreuungen:
    Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann und ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.

 Benötigte Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument einer der meldepflichtigen Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers/Eigentümers über den Bezug der Wohnung.
  • Die Namen sämtlicher meldepflichtiger Personen und bei Hauptwohnsitz alle Ausweisdokumente mitbringen (dort wird die neue Adresse eingetragen)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland ggf. internationale Eheurkunde

Anmeldefrist:
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen melden. Ansonsten handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.

Weitere Informationen zu Wohnsitz Anmeldungen oder Ummeldungen finden Sie unter BayernPortal


Wohnungsgeberbestaetigung Formular (30,4 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Stefanie Gruber Sabine Herwig
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