Wahlen, Volksbegehren

Zu den organisatorischen Angelegenheiten für Wahlen und Volksbegehren gehören die Bestellungen und Einweisungen von Wahlvorständen, die Ausstattung der Wahllokale sowie die Feststellung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses sowie die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt durch das Einwohnermeldeamt.

Wissenswertes zur Wahl:

Wahlbenachrichtigungsbrief: 

Erhalten alle Wählerinnen und Wähler ca. 3-4 Wochen vor dem Wahltermin. Dieser Informiert Sie über die stattfindende Wahl, von wann bis wann persönlich am Wahltag die Stimme abgegeben werden kann, wo Sie Ihre Stimme abgeben können (Wahllokal) und wie die Briefwahl abläuft. Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird gerne mit dem Wahlschein verwechselt. Es kann auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief unter Vorlage des Ausweises im Wahllokal gewählt werden. Ein entsprechender Aushang über die Zuteilung ist in der Grundschule (Ausnahme Wahllokale in Ebenried oder Göggelsbuch).

Antrag zur Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl): 

Diesen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sie können den Antrag ausgefüllt in den Briefkasten am Rathaus oder uns über anderen Weg zukommen lassen, dann wird Ihnen die Briefwahl zugeschickt. Eine Abholung der Unterlagen im Rathaus ist ebenfalls möglich. Auch hier muss der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, ggfls. auch die Vollmacht zur Abholung, damit Sie die Unterlagen auch für eine andere Person mitnehmen können.

Natürlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch online oder per QR-Code beantragen. Diese werden Ihnen dann zugeschickt. Bitte bei Beantragung der Wahlunterlagen die Postlaufzeiten beachten.

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/allersberg/bsp_ewo_briefwahl

Wahlschein: 

Der Wahlschein wird Ihnen mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Der Wahlschein kann nicht ersetzt werden, bitte achten Sie gut auf dieses Dokument. Er ist nicht mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu verwechseln. Erhalten nur die Wähler, welche auch Briefwahl beantragen. Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbrief einzulegen. Der rote Wahlbrief wird bei uns abgegeben.

Bitte beachten Sie genau die Anleitung zur Abgabe der Briefwahl. Es ist häufig vorgekommen, dass Wahlbriefe (rot) und Stimmzettelumschläge (weiß o. blau o.ä.) einzeln bei uns eingegangen sind. So ist Ihre Stimme allerdings ungültig. Die Stimmzettelumschläge enthalten den Stimmzettel, sind in den roten Wahlbrief zu legen und der Wahlschein ist beizufügen.

Haben Sie Briefwahl beantragt und möchten nun doch persönlich im Wahllokal wählen? Kein Problem. Legen Sie den Wahlhelfern in Ihrem Wahllokal den Wahlschein vor. Ohne Vorlage des Wahlscheins kann in diesem Fall allerdings nicht gewählt werden, da sonst davon ausgegangen werden muss, dass Sie die Briefwahl abgegeben haben und doppelt wählen könnten.

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Wahlamt eingehen. Bitte beachten Sie auch hier die Postlaufzeiten. Der Einwurf im Briefkasten des Rathauses ist auch noch am Wahltag bis 18:00 Uhr möglich. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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