Stundungen

Es besteht die Möglichkeit für die Bezahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen eine Stundung zu beantragen. Dafür ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, der eine Begründung sowie den Vorschlag zur monatlichen Ratenzahlung enthalten soll. Nach Überprüfung und eventueller Genehmigung des Stundungsantrages wird ein Stundungsbescheid zuzüglich Stundungszinsen erteilt.

Zuständige Mitarbeiter

Elisabeth Herdegen
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