Strassenreinigung/ Grundreinigung der Straßen

Seit 01.01.2020 gibt es einige Änderungen bezüglich der Straßenreinigung in Allersberg und den Ortsteilen.

Dabei wird der Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.01.2019 nun vollzogen. Seit dem 01.01.2020 werden vom Markt Allersberg keine Straßenreinigungsgebühren mehr erhoben. Von den bisher wöchentlich ausgeführten Kehrungen beschränkt man sich nunmehr auf drei bis fünf Kehrdurchgänge pro Jahr. Neu ab diesem Jahr ist auch das Kehrgebiet. Bisher wurden nur im Ortsgebiet Allersberg und teilweise in den Ortsteilen Göggelsbuch und Ebenried die Straßen gereinigt. Jetzt erstreckt sich das Kehrgebiet auch auf alle Ortsteile Allersbergs außer Appelhof, Eisbühl, Grashof, Realsmühle, Stockach und St. Wolfgang.

Um möglichst effektiv arbeiten zu können (Straßenflächen und Rinnen), wird gebeten die Fahrzeuge an diesen Tagen möglichst nicht auf der Straße, sondern auf den Grundstücken abzustellen. Außerdem müssen hierzu sämtliche Bretter und sonstige Überfahrhilfen über die Bordsteine entfernen werden. Die Kehrtermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Unabhängig von den regelmäßigen Kehrdurchgängen unter dem Jahr ist es natürlich weiterhin begrüßenswert, wenn Anlieger besondere Verschmutzungen auf ihrer Straße feststellen und diese ggf. eigeninitiativ beseitigen.

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