Staatsangehörigkeit

Die Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder einer Bescheinigung als Deutscher nach Art. 116 GG sind beim Standesamt erhältlich. Die Staatsangehörigkeit wird in der Regel vom Vater abgeleitet.

Vorzulegen sind Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde vom Antragsteller sowie Urkunde der Eltern und Großeltern. Nach einer Stellungnahme durch das Standesamt erfolgt die Bearbeitung durch das Landratsamt Roth.

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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