Reisepass

Reisepass beantragen

Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung (siehe Download) vorlegt.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument (soweit vorhanden bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • Bei Erstbeantragung in unserer Behörde Geburts- oder Eheurkunde im Original
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bei unter 18-Jährigen: Einverständniserklärung (siehe Download) und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten

Da eine persönliche Vorsprache notwendig ist, buchen Sie gerne einen Termin über unser Online-Termintool.

Hinweis für Vielreisende: Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.

Bearbeitungszeit:  Etwa fünf bis sechs Wochen (evtl. längere Wartezeiten seit Einführung des neuen Reisepasses)

Hinweise zur Abholung:
Abholen können Sie den Pass persönlich oder ein Bevollmächtigter (Formular siehe Download)

Gebührenrahmen:

  • 37,50 € unter 24 Jahren
  • 60,00 € ab 24 Jahren (ab 01.01.2024 70,00 €)
  • 26,00 € vorläufiger Reisepass (sofortige Ausstellung nur in dringend benötigten Fällen mit entsprechenden Nachweisen)
  • Vielreisende (48 Seiten): Gebühr + 22,00 € Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr + 32,00 € Aufpreis

Zahlungsarten: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.

Allgemeine Informationen finden sie unter folgendem Link im BayernPortal und alle Informationen zu dem neuen elektronischen Reisepass können sie dem Flyer (siehe Download) entnehmen.

Hinweise zur Gültigkeit:

Unter 24 Jahre: 6 Jahre

Über 24 Jahre :10 Jahre

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument.


Einverständiserklärung Eltern Ausweisdokumente (190,4 KB)Vollmacht Ausweisabholung (86,3 KB)Flyer elektronischer Reisepass (7,2 MB)

Zuständige Mitarbeiter

Stefanie Gruber Sabine Herwig
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