Plakatierung

Für Veranstaltungen verschiedener Art (kulturelle, sportliche, gesellschaftliche oder gemeinnützige Zwecke sowie Märkte) können Sie im Ordnungsamt einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum des Marktes Allersberg einschließlich der Ortsteile stellen.

Grundsätzlich bestehen von Seiten des Marktes Allersberg keine Einwände gegen Plakatierungen im Gemeindebereich.

Anträge auf Plakatierung sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Plakatierung im Ordnungsamt einzureichen. Die Plakate sind nach Ablauf des Plakatierungszeitraumes umgehend - spätestens nach 2 Tagen - zu entfernen.

Für Plakatierungen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden gelten besondere Regelungen.

 

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 5,00 €. Dazu kommt eine Sondernutzungsgebühr für DIN A 1 Plakate in Höhe von 0,15 € je Plakat/Tag. Diese Gebühr kann abhängig von der Größe der Plakate abweichen.

Für Allersberger Vereine, Verbände und Gruppierungen ist eine Plakatierung gebührenfrei. Allerdings muss die Plakatierung mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Plakatierung im Ordnungsamt beantragt werden.


Antrag auf Plakatierung (387,7 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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