Pflegeversicherung

Wer einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegt, kann über die Pflegeversicherung auch rentenversichert werden. Dies wird meistens bei Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden unterstellt. Die Betreuung erfolgt in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen. Die Pflegeperson hat die Pflegetätigkeit wenigstens 14 Stunden pro Woche auszuüben und darf selbst nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beruftstätig sein.

Keine Versicherungspflicht entsteht bei Altersrentnern oder -pensionären, sowie bei Personen ab dem 65. Lebensjahr.

Der Antrag auf Pflichtversicherung wegen Pflegetätigkeit ist bei der Pflegekasse zu beantragen, welche auch die Zahlung des Pflegegeldes leistet

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