Personalausweis
Personalausweis beantragen
- Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen
- Auch vor dem 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Dazu muss ein Elternteil in Begleitung des oder der Minderjährigen zur Antragsstellung vorsprechen und die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung (Formular siehe Download) dabei haben.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Kinderausweis)
- Bei Erstbeantragung in unserer Behörde Geburts- oder Eheurkunde im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
Bearbeitungszeit: Etwa zwei bis drei Wochen
Hinweise zur Abholung: Die Aushändigung kann auch an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Formular siehe Download).
Gebührenrahmen:
- 22,80 €/unter 24 Jahren
- 28,80 €/über 24 Jahren
- 10,00 €/vorläufiger Personalausweis
- 6,00 €/Einschalten/Entsperrung Online-Ausweisfunktion
Zahlungsarten: Bar- und EC-Kartenzahlungzahlung möglich.
Einverständiserklärung Eltern Ausweisdokumente (23,0 KB)Vollmacht Ausweisabholung (86,3 KB)
Zuständige Mitarbeiter
Stefanie Krapfenbauer