Melderegisterauskunft beantragen

Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig: Art. 1, 2, 6 und 8 des Bayer. Kostengesetzes i. V. m. Tarif Nr. 2. II. 4/1.1 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz.

Für die Auskünfte werden folgende Gebühren festgesetzt:

  • EUR 10,00 für jede einfache Auskunft aus dem aktuellen Datenbestand, wenn die Auskunft ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich aus dem Melderegister erteilt werden kann.
    (Familienname, Vorname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist)

  • EUR 15,00 für jede erweiterte Auskunft, d. h. wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind oder wenn zu prüfen ist, ob ein berechtigtes oder rechtliches Interesse im Sinne des § 45 Abs. 1 BMG vorliegt. (Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag/Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand, Vor-/Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort, derzeitige Staatsangehörigkeiten).

Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Die Gebührenschuld für eine Auskunft aus dem Melderegister entsteht mit dem Eingang des Auskunftsersuchens bei der Meldebehörde. Die entsprechende Gebühr ist deshalb bereits im Voraus mit der Anfrage zu entrichten. Bitte überweisen Sie den Betrag vorab auf das Konto Nr. 240 101 394 bei der Sparkasse Mfr.-Süd, BLZ: 764 500 00 unter Angabe des Az.: I/3 - Name der betreffenden Person (IBAN: DE13 7645 0000 0240 1013 94; BIC: BYLADEM1SRS). Der Gebühreneinzug im Lastschriftverfahren ist leider nicht möglich.

Auf der Anfrage muss außerdem deutlich gemacht werden, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird und ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird.

Telefonische Auskünfte können wir nicht erteilen!

Weitere Details erhalten Sie hier: BayernPortal

Falls eine persönliche Vorsprache notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin über unser Online-Termintool.

Zuständige Mitarbeiter

Stefanie Gruber Sabine Herwig
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