Gaststättenerlaubnis -vorübergehende-

Gaststättenerlaubnis -vorübergehende-

Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis ist bei besonderen Anlässen (z.B. Sportfeste, Open-Air-Veranstaltungen, Geschäftsjubiläen usw.) notwendig, wenn sie außerhalb von Gaststätten stattfinden und alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

Anträge hierfür sind beim Gewerbeamt erhältlich oder online als Download verfügbar (siehe unten). Es müssen Angaben über den Veranstalter, den Veranstaltungsort, die genaue Dauer sowie die zu verabreichenden Getränke gemacht werden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Getränkekarte mit Mengenangaben und Preisen
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, sofern nicht persönlich bekannt
  • Gegebenenfalls Erlaubnis des Eigentümers des Veranstaltungsgeländes
  • Meldeformular einer zeitweisen Wasserverteilungsanlage gem. § 13 Abs. 2 Nr. 6 TrinkwV (Formular zum Download-siehe unten)

Der Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis sollte mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden. Die Gebühr richtet sich nach Größe und Dauer der Veranstaltung.


Formular Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (254,3 KB)Meldeformulare einer zeitweiligen Wasserverteilungsanlage (29,7 KB)Merkblatt zum Formular einer zeitweiligen Wasserverteilungsanlage (1,8 MB)Leitfaden für Vereinsfeiern (12,1 MB)

Zuständige Mitarbeiter

Karin Schmidt
Loading...