Fundsachen

Ein gefundener Gegenstand, der mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich im Fundbüro angezeigt werden. Der Finder muss Angaben zu der eigenen Person, dem Fundort und dem Zeitpunkt des Fundes machen und eine Fundanzeige unterzeichnen.

Dem Finder steht grundsätzlich ein angemessener Finderlohn zu (bei einem Wert bis 500,-- Euro = 5%, Wert über 500,-- Euro = 3%).

Kann der rechtmäßige Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelt werden, erwirbt der Finder das Recht auf Eigentum an dem Gegenstand. Verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb oder holt den Fundgegenstand nicht ab, geht das Eigentum an der Fundsache auf den Markt Allersberg über.

Zuständige Mitarbeiter

Karin Schmidt
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