Eheschließung

Allgemeine Informationen

Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anzumelden. Ist einer der Verlobten in begründeten Fällen hieran verhindert, kann er mit einer schriftlichen Vollmacht den anderen Verlobten bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen.

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch einen Termin.

 

Fristen

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen.

 

Zuständigkeit

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist jeder Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz (Hauptwohnung oder Nebenwohnung) hat.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

 

Benötigte Unterlagen für deutsche Staatsangehörige zur Anmeldung der Eheschließung

Alle Urkunden sind im Original vorzulegen und sollen bei der Anmeldung nicht älter als sechs Monate sein.

Die Verlobten sind beide ledig und volljährig

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung (erhältlich beim Einwohneramt)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (Gebühr 12,-- Euro)
  • evtl. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten erkennen lassen, z.B. Stammbücher, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.

In allen anderen Fällen (z.B. Auslandsbeteiligung, ausländischer Geburtsort, Eheschließung im Ausland, Scheidung im Ausland) ist es zweckmäßig, sich rechtzeitig beim Standesamt persönlich oder telefonisch zu erkundigen, welche Unterlagen vorzulegen sind. 

 

Namensführung in der Ehe

Grundsätzlich haben Sie zunächst zwei Möglichkeiten zur Namensführung:

 

Möglichkeit 1

  • Sie geben keine Erklärung zur Namensführung ab. Somit behält jeder Ehegatte seinen bisher geführten Namen. Während Bestehens der Ehe kann jederzeit auch später ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden.

Möglichkeit 2

  • Sie bestimmen den Geburtsnamen oder bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Ehenamen. Der bestimmte Ehename kann während des Bestehens der Ehe nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • Wird ein Ehename bestimmt, kann der Verlobte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Die Bildung einer Namenskette (drei Namen hintereinander) ist jedoch ausgeschlossen.

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung (falls ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr um 30,-- Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist)

           55,-- Euro

Vornahme einer Eheschließung außerhalb der normalen Öffnungszeiten

           70,-- Euro

Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt

           40,-- Euro

Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (falls ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr um 30,-- Euro je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist)

           55,-- Euro

Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

           12,-- Euro

Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung

           30,-- Euro

 

Trauungstermine

Montag bis Freitag während der allgemeinen Dienstzeiten.

Termine für Samstagstrauungen finden Sie hier.


Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung (130,8 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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