Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

Damit eine im Ausland vorgenommene Scheidung eines deutschen Staatsangehörigen auch im Inland als Scheidung anerkannt werden kann, ist die Anerkennung dieses ausländischen Scheidungsurteiles durch das Oberlandesgericht München erforderlich.

Für dieses Anerkennungsverfahren ist die Vorlage des Originals des rechtskräftigen ausländischen Scheidungsurteils mit deutscher Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, des Originals der Heiratsurkunde der geschlossenen Ehe sowie ein Verdienstnachweis erforderlich.

Der Antrag auf Anerkennung wird vom Standesbeamten aufgenommen und nach Prüfung der Vollständigkeit aller Angaben an das Oberlandesgericht München weitergeleitet.

Zuständige Mitarbeiter

Jasmin Meier
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