Anzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf dem Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeigepflichtige Personen
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind verpflichtet:
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder die von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
In der Regel übernimmt die Anzeige und Beurkundung des Sterbefalles das von einem Angehörigen schriftlich bevollmächtigte Bestattungsunternehmen.
Erforderliche Unterlagen für die Beurkundung
- Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Bei ledigen Verstorbenen
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei verheirateten Verstorbenen
- beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe (bei Eheschließungen vom 01.01.1958 bis 31,.12.2008) oder
- Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister (bei Eheschließungen vor dem 01.01.1958 in der BRD oder vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR bzw. bei Eheschließungen ab dem 01.01.2009).
Bei verwitweten oder geschiedenen Verstorbenen
- zusätzlich zu den Unterlagen für verheiratete Verstorbene Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil.
Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers vorzulegen.
Gebühren
Sterbeurkunde 10,-- Euro
Urkunden für das Pfarramt, die Krankenkasse sowie für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
aktualisiert am 20.01.2009
Markt Allersberg
-Standesamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider
Tel. 09176/509-16
Fax 09176/509-416
E-Mail: standesamt@allersberg.de