Im Personenstandsrecht sind verschiedene Möglichkeiten von nachträglichen Namenserklärungen möglich:
- nachträgliche Wahl eines gemeinsamen Ehenamens
- nachträgliche Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Widerruf der Hinzufügung
- Wiederannahme eines früher geführten Namens nach
Auflösung der Ehe - Erteilung eines Ehenamens durch die alleinsorgeberech-
tigte Mutter und deren Ehemann
Gebühren
25,-- Euro
Unter welchen Voraussetzung Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.
aktualisiert am 09.03.2009
Markt Allersberg
-Standesamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider
Tel. 09176/509-16
Fax 09176/509-416
E-Mail: standesamt@allersberg.de