Namenserklärgung

Im Personenstandsrecht sind verschiedene Möglichkeiten von nachträglichen Namenserklärungen möglich:

  • nachträgliche Wahl eines gemeinsamen Ehenamens
  • nachträgliche Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Widerruf der Hinzufügung
  • Wiederannahme eines früher geführten Namens nach
    Auflösung der Ehe
  • Erteilung eines Ehenamens durch die alleinsorgeberech-
    tigte Mutter und deren Ehemann

Gebühren

25,-- Euro

 

Unter welchen Voraussetzung Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.

 

 

aktualisiert am 09.03.2009

 

Markt Allersberg

-Standesamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

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