Leichenpass

Zur Überführung einer Leiche ins Ausland, gleichgültig mit welchem Beförderungsmittel und unter welchen Umständen sie erfolgt, muss ein besonderes Begleitdokument – internationaler Leichenpass – mitgeführt werden. Der Leichenpass bescheinigt, dass gegen die Beförderung vom gesundheitlichen oder amtsärztlichen Standpunkt keine Bedenken bestehen und die Leiche vorschriftsmäßig eingesargt wurde. Der internationale Leichenpass gleicht äußerlich der internationalen Sterbeurkunde: Deutsch, Französisch und Englisch auf der Vorderseite, Übersetzungen in Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Türkisch und Serbokroatisch auf der Rückseite.

Der Leichenpass wird nach den Bedingungen des europäischen Übereinkommens für die Überführung von Leichen von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses mit Bestätigung des Bestattungsunternehmers, dass die Anforderungen der Bestattungsverordnung erfüllt sind sowie einer ärztlichen Bescheinigung, dass bei der Leichenüberführung keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind (Antrag ist beim Standesamt erhältlich).
  • Sterbeurkunde (falls der Sterbefall nicht beim Standesamt Allersberg beurkundet wurde).
  • Durchschrift der Todesbescheinigung.
  • Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft (bei nichtnatürlichem Tod).

Gebühr: 28,00 Euro

 

Markt Allersberg

-Standesamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

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