Begriffsbestimmung
Die "Legalisation" ist eine Bestätigung der Echtheit der Urkunde selbst, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, ggf. der Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Legalisation bestätigt auch die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde. Die Legalisation wird von der deutschen Auslandsvertretung in dem Staat, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist, erteilt.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die für Sie im konkreten Einzelfall erforderliche Überbeglaubigung.
Ausführliche Informationen über die Verwendung deutscher Urkunden im Ausland bzw. ausländischer Urkunden in Deutschland erhalten Sie hier.
Siehe auch <Apostille>
Markt Allersberg
-Standesamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider
Tel. 09176/509-16
Fax 09176/509-416
E-Mail: standesamt@allersberg.de