Jede im Inland erfolgte Geburt eines Kindes muss öffentlich beurkundet werden. Für die Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Amtsbezirk das Kind geboren wurde. Der Wohnort der Eltern bleibt dabei unberücksichtigt.
Die Geburt muss dem zuständigen Standesbeamten binnen einer Woche angezeigt werden.
Siehe auch <Vornamenstatistik>
Markt Allersberg
-Standesamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider
Tel. 09176/509-16
Fax 09176/509-416
E-Mail: standesamt@allersberg.de