Geburten

Jede im Inland erfolgte Geburt eines Kindes muss öffentlich beurkundet werden. Für die Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Amtsbezirk das Kind geboren wurde. Der Wohnort der Eltern bleibt dabei unberücksichtigt.

Die Geburt muss dem zuständigen Standesbeamten binnen einer Woche angezeigt werden.

Siehe auch <Vornamenstatistik>

 

 

Markt Allersberg

-Standesamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

Aktuelle Meldungen

11-05-12
3. Juni 2012 - Der Marktsonntag des Jahres in Allersberg

Handel, Kunst und Trödel gibt es beim Fronleichnamsmarkt, der am Sonntag, 3. Juni in Allersberg stat...

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05-05-11
Die Freibadsaison beginnt am Samstag, 12.5.

Für alle Wasserratten hat ab Samstag, den 12. Mai das beheizte Allersberger Freibad  wieder geö...

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Verantstaltungen