Familienbuch

Allgemeine Informationen

Seit dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern und nach dem 02.10.1990 in den neuen Bundesländern wurde bei jeder Eheschließung vom Eheschließungsstandesbeamten automatisch ein Familienbuch angelegt. Es enthält neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihre Ehenamensführung sowie die Namen der Eltern. In dieses Familienbuch wurden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder sowie die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung eingetragen.

Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem bei der standesamtlichen Trauung überreichten Stammbuch der Familie.

 

Hinweis

Seit dem 24.02.2007 ist für die Fortführung des Familienbuches das Standesamt der Eheschließung zuständig. Für ab 01.01.2009 geschlossene Ehen wird kein Familienbuch mehr angelegt. 

Mit der Reform des Personenstandsgesetzes wird das Familienbuch nicht mehr in der bisherigen Weise fortgeführt. Es wird zum Eheregister umgewidmet.

 

aktualisiert am 21.01.2009

 

Markt Allersberg

-Standesamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

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