Allgemeine Informationen
Ehepaare, von denen ein Ehegatte das 25. und der andere das 21. Lebensjahr vollendet hat, sowie Einzelpersonen über 25 Jahre können ein minderjähriges Kind adoptieren. Auch ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden. Die Annahme als Kind wird auf Antrag vom Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - ausgesprochen. Der Antrag ist vom Annehmenden, bei der Adoption Volljähriger zusätzlich vom Anzunehmenden zu stellen und notariell zu beurkunden. Mit der Rechtswirksamkeit der Adoption erwirbt das angenommene Kind die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden, bei Adoption durch ein Ehepaar die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten.
Weitere ausführliche Informationen zur Adoption erhalten Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie des Kreisjugendamtes Roth.
Anschriften
Notarin Dr. Margit Twehues
Kolpingstraße 11
91161 Hilpoltstein
Telefon: 09174 97799-0
Telefax: 09174 9779977
Amtsgericht Schwabach - Vormundschaftsgericht
Weißenburger Straße 8
91126 Schwabach
Telefon: 09122 18070
Telefax: 09122 1807199
e-Mail poststelle@ag-sc.bayern.de
Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/sc/
Kreisjugendamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
Tel (09171) 81-0
Fax (09171) 81328
e-mail: info@landratsamt-roth.de
Internet: www.landratsamt-roth.de
Bayerisches Landesjugendamt
Winzererstraße 9
80797 München
Telefon (089) 12 61-04
Telefax (089) 12 61-22 80
e-mail: poststelle@blja.bayern.de
Internet: www.blja.bayern.de
Markt Allersberg
-Standesamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider
Tel. 09176/509-16
Fax 09176/509-416
E-Mail: standesamt@allersberg.de