Wohngeld

Wohngeld unterscheidet sich in

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und
  • Lastenzuschuss für Eigenheimbesitzer.

Anträge auf Wohngeld sind im Rathaus, Zimmer 2 erhältlich.

Der ausgefüllte Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen (Einkommenssteuernachweise, Mietbescheinigung, Darlehensbescheinigung usw.) beim Markt Allersberg abzugeben und wird nach Bestätigung an das Landratsamt Roth, Wohngeldstelle, 91152 Roth weitergeleitet.

 

Markt Allersberg

-Sozialamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Regnet

Tel. 09176/509-15

PC-Fax 09176/509-415

E-Mail versicherungsamt@allersberg.de

 

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