Telefongebührenermäßigung

Wer die Voraussetzungen für die Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren erfüllt, erhält auf Antrag bei der Deutschen Telekom eine Ermäßigung auf die über die Deutsche Telekom entstandenen Gesprächsgebühren.
Der Antrag ist mit einer Kopie vom Befreiungsbescheid der Rundfunkgebührenpflicht der zuständigen Telekom-Niederlassung zu übersenden.

 

Markt Allersberg

-Sozialamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Regnet

Tel. 09176/509-15

PC-Fax 09176/509-415

E-Mail versicherungsamt@allersberg.de

 

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