Eine Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen für folgenden Personenkreis möglich:
- Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "RF" auf ihrem Schwerbehindertenausweis
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Personen mit geringem Einkommen
- Pflegegeldbezieher nach dem Bundessozialhilfegesetz
- Pflegezulagenbezieher nach dem Lastenausgleichgesetz
- Bewohner von Altenheimen mit geringem Einkommen
Befreiungsanträge liegen beim Markt Allersberg auf. Die erteilte Befreiung beginnt ab dem nächsten 1. des Folgemonats.
Markt Allersberg
-Sozialamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Regnet
Tel. 09176/509-15
PC-Fax 09176/509-415
E-Mail versicherungsamt@allersberg.de