Rundfunkgebührenbefreiung

Eine Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen für folgenden Personenkreis möglich:

  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "RF" auf ihrem  Schwerbehindertenausweis
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Personen mit geringem Einkommen
  • Pflegegeldbezieher nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • Pflegezulagenbezieher nach dem Lastenausgleichgesetz
  • Bewohner von Altenheimen mit geringem Einkommen

Befreiungsanträge liegen beim Markt Allersberg auf. Die erteilte Befreiung beginnt ab dem nächsten 1. des Folgemonats.

 

Markt Allersberg

-Sozialamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Regnet

Tel. 09176/509-15

PC-Fax 09176/509-415

E-Mail versicherungsamt@allersberg.de

 

Aktuelle Meldungen

11-05-12
3. Juni 2012 - Der Marktsonntag des Jahres in Allersberg

Handel, Kunst und Trödel gibt es beim Fronleichnamsmarkt, der am Sonntag, 3. Juni in Allersberg stat...

[mehr]

05-05-11
Die Freibadsaison beginnt am Samstag, 12.5.

Für alle Wasserratten hat ab Samstag, den 12. Mai das beheizte Allersberger Freibad  wieder geö...

[mehr]

Verantstaltungen