Mit Wirkung ab dem 01.01.2000 wurden Teile des steuerlichen Spendenrechts neu geregelt. Die Reform betrifft zunächst die gemeinnützlichen Körperschaften, die schon nach den bisherigen Recht spendenbegünstigt sind. Darüber hinaus werden aber auch zahlreiche Körperschaften aufgrund der Spendenreform erstmals berechtigt sein, selbst unmittelbar steuerbegünstigte Spenden entgegen zu nehmen und dafür Spendenbestätigungen auszustellen.
Ein Merkblatt der Oberfinanzdirektion Nürnberg informiert über die Rechtsänderungen. Das Merktblatt kann beim Zentralfinanzamt Nürnberg angefordert werden.
Künftig können deshalb alle gemeinnützigen Körperschaften, die spendenbegünstigte Zwecke fördern, unmittelbar selbst steuerbegünstigte Spenden entgegennehmen und dafür Spendenbestätigungen ausstellen. Es ist daher der Umweg einer Spende an einen Verein bzw. eine Organisation über den Markt Allersberg nicht mehr notwendig.
Falls Sie Spenden an Vereine und Organisationen geben wollen, wenden Sie sich bitte wegen der Problematik der Spendenquittungen direkt an die Vereinsführung.
Für Spenden an den Markt Allersberg ist weiterhin zur Ausstellung einer Spendenquittung die Kämmerei zuständig.
Markt Allersberg
-Kämmerei/Steueramt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Tel. 09176/509-13 bzw. -17
Fax 09176/509-21
E-Mail: kaemmerei@allersberg.de