Hundesteuer

Die Hundehaltung im Markt Allersberg unterliegt einer gemeindlichen Jahressteuer. Die Rechtsgrundlage ist in der gemeindlichen Hundesteuersatzung aufgrund Art. 3 des Kommunalabgabegesetzes verankert.

Die Steuer beträgt für

den ersten Hund 40,00 Euro

den zweiten Hund 60,00 Euro

für jeden weiteren Hund 80,00 Euro

Für Kampfhunde 1. Kategorie beträgt die Steuer das 20-fache der jeweils oben aufgeführten Beträge und für Kampfhunde 2. Kategorie beträgt die Steuer das 10-fache der jeweils oben aufgeführten Beträge.

Für Hunde die in Einöden und Weilern (nicht mehr als 100 Einwohner) gehalten werden gilt ein ermäßigter Steuersatz. Er beträgt für

den ersten Hund 20,00 Euro

den zweiten Hund 30,00 Euro

für jden weiteren Hund 80,00 Euro

Die Steuer für Züchterhunde beträgt

je Hund 20,00 Euro

Die Steuerplicht tritt ein, wenn ein Hund über vier Monate alt wird.

Die Anmeldung eines Hundes und die Ausgabe der Hundesteuermarke erfolgt in der Kämmerei, Zimmer 4, im Rathaus.

 

Eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien von Kampfhunden können Sie hier einsehen.

 

Markt Allersberg

-Kämmerei/Steueramt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Tel. 09176/509-13 bzw. -17

Fax 09176/509-21

E-Mail: kaemmerei@allersberg.de

 

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