Die Hundehaltung im Markt Allersberg unterliegt einer gemeindlichen Jahressteuer. Die Rechtsgrundlage ist in der gemeindlichen Hundesteuersatzung aufgrund Art. 3 des Kommunalabgabegesetzes verankert.
Die Steuer beträgt für
den ersten Hund 40,00 Euro
den zweiten Hund 60,00 Euro
für jeden weiteren Hund 80,00 Euro
Für Kampfhunde 1. Kategorie beträgt die Steuer das 20-fache der jeweils oben aufgeführten Beträge und für Kampfhunde 2. Kategorie beträgt die Steuer das 10-fache der jeweils oben aufgeführten Beträge.
Für Hunde die in Einöden und Weilern (nicht mehr als 100 Einwohner) gehalten werden gilt ein ermäßigter Steuersatz. Er beträgt für
den ersten Hund 20,00 Euro
den zweiten Hund 30,00 Euro
für jden weiteren Hund 80,00 Euro
Die Steuer für Züchterhunde beträgt
je Hund 20,00 Euro
Die Steuerplicht tritt ein, wenn ein Hund über vier Monate alt wird.
Die Anmeldung eines Hundes und die Ausgabe der Hundesteuermarke erfolgt in der Kämmerei, Zimmer 4, im Rathaus.
Eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien von Kampfhunden können Sie hier einsehen.
Markt Allersberg
-Kämmerei/Steueramt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Tel. 09176/509-13 bzw. -17
Fax 09176/509-21
E-Mail: kaemmerei@allersberg.de