Friedhofsgebühren

Die Friedhofgebühren sind in der Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen geregelt.

Die Grabplatzgebühren betragen für:

Grabplatz für eine Erdbest. 450,00 Euro Laufzeit 20 Jahre

Grabplatz für zwei Erdbest. 900,00 Euro Laufzeit 20 Jahre

Urnengrab 225,00 Euro Laufzeit 10 Jahre

Kindergrab 225,00 Euro Laufzeit 10 Jahre

 

Die Ruhefrist für Erdbestattungen beträgt regelmäßig 20 Jahre. Sie kann nach Ablauf für weitere 10 bzw. 20 Jahre verlängert werden.

 

Markt Allersberg

-Kämmerei/Steueramt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Tel. 09176/509-13 bzw. -17

Fax 09176/509-21

E-Mail: kaemmerei@allersberg.de

 

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