Die Friedhofgebühren sind in der Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen geregelt.
Die Grabplatzgebühren betragen für:
Grabplatz für eine Erdbest. 450,00 Euro Laufzeit 20 Jahre
Grabplatz für zwei Erdbest. 900,00 Euro Laufzeit 20 Jahre
Urnengrab 225,00 Euro Laufzeit 10 Jahre
Kindergrab 225,00 Euro Laufzeit 10 Jahre
Die Ruhefrist für Erdbestattungen beträgt regelmäßig 20 Jahre. Sie kann nach Ablauf für weitere 10 bzw. 20 Jahre verlängert werden.
Markt Allersberg
-Kämmerei/Steueramt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Tel. 09176/509-13 bzw. -17
Fax 09176/509-21
E-Mail: kaemmerei@allersberg.de