Altortsanierung/Städtebauförderung

Bei der Sanierung von Städten, Märkten und Dörfern geht es um die Erhaltung und Gestaltung der Orte, die für Menschen vertrauter Lebensraum und Heimat sind. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und verkehrstechnische Entwicklungen haben die organisch gewachsene und historische Struktur von Gemeinden beeinflusst und verändert. Zum Erhalt historischer Ortsbereiche gilt es den neuen Einflüssen entgegenzutreten, moderne Anforderungen abzuwägen und bei der Gestaltung zu berücksichtigen.

Die umfassende Aufgabe der Altortsanierung beinhaltet die Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer und baulicher Missstände. Sie werden im Ortsbild erkennbar, wenn Gebäude vernachlässigt werden oder leer stehen, Läden und Dienstleistungsbetriebe schließen und Einwohner abwandern.

Der Freistaat Bayern unterstützt mit seinem seit 1971 aufgelegten Städtebau-förderungsprogramm und den damit verbundenen umfangreichen Finanzhilfen die umfassende Sanierungsarbeit der Kommunen.

Für den Ort Allersberg wurde im Jahre 1999 das Sanierungsgebiet "Altort Allersberg" festgesetzt.

Innerhalb des Sanierungsgebietes hat der Markt Allersberg ein qualifiziertes Mitspracherecht beim Grundstücksverkehr und der Gestaltung von Gebäuden.

Vor der Festlegung des Sanierungsgebietes wurden als Einzelmaßnahmen die Umgestaltung des Alten Festplates (jetzt Parkplatz), die Umgestaltung der Freystädter Straße und der Gilardistraße, die Sanierung des ehemaligen Bahnhofs-gebäudes (jetzt Bücherei) und des Torturmes durchgeführt. Zur Zeit wird im Rahmen der Altortsanierung das Anwesen Kirchstraße 1 saniert und dann für Zwecke der Musik, Kinder- und Jugendarbeit, sowie Touristinformation genutzt. Diese Maß-nahmen wurden im Rahmen des Bayer. Städtebauförderungsprogrammes bezuschusst.

Durch die Verabschiedung des kommunalen Förderprogrammes zur Sanierung des Altortes Allersberg im April 1999 können Privathäuser, sowie Fassadenverbes-serungen grundsätzlich gefördert werden. Die beabsichtigten Vorhaben sind mit dem Markt Allersberg, dem Sanierungsbeauftragten und der Regierung von Mittelfranken abzustimmen. Die Höhe der Förderung hängt von der städtebaulichen Bedeutung und der Wirtschaftlichkeit ab. Zuschussanträge nimmt die Bauverwaltung, Zimmer 14, entgegen.

Zuschüsse müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Dazu empfiehlt sich auch eine rechtzeitige Beratung durch den Sanierungsbeauftragten. Termine für die regelmäßig am Dienstag jeden Monats stattfindenden Besprech-ungen sind rechtzeitig mit dem Bauamt des Marktes (Ansprechpartner Herr Böck, Tel. 09176/509-34) zu vereinbaren.

 

Markt Allersberg

-Kämmerei/Steueramt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Tel. 09176/509-13 bzw. -17

Fax 09176/509-21

E-Mail: kaemmerei@allersberg.de

 

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