Ortsrecht sind gemeindliche Satzungen und Verordnungen, also gemeindliche Rechtsnormen, die zur Regelung örtlicher Angelegenheiten vom Marktgemeinderat erlassen werden.
In Satzungen werden vor allem die Benutzung gemeindlichen Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen geregelt. Verordnungen werden zur Regelung von Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (regelmäßig im übertragenen Wirkungskreis) erlassen und sind nur aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung zulässig.
Die wichtigsten Satzungen sind
- Bebauungspläne (siehe Bebauungpläne)
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Straßenreinigungsanstalt
- Märkte
- Friedhof
- Bäder
- Verwaltungskosten
- Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
- Teilungsgenehmigung
- Bücherei
- Garagen- und Stellplatzsatzung
- Hundesteuer
- Abwasserabgabe für Kleineinleiter
- Gemeindewaagen
Die wichtigsten Verordnungen sind
- Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen/Räum- und Streupflicht
- Schutzzonenverordnungen für Wasserversorgungsunternehmen (erlassen vom Landratsamt Roth)
- Naturschutzgebiete (erlassen vom Landratsamt Roth)
- Landschaftsschutzgebiete (erlassen vom Landratsamt Roth)
Satzungen und Verordnungen können während der üblichen Öffnungszeiten im Zi. 10 des Rathauses eingesehen werden.
Markt Allersberg
-Hauptverwaltung-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Tel. 09176/509-23
Fax 09176/509-21
E-Mail: hauptamt@allersberg.de