Beglaubigungen

Zur Beglaubigung von Unterschriften, Zeugnissen und anderen Schriftstücken ist stets das Original vorzulegen, die Kopie wird vom Markt erstellt.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften hat die Unterschrift vor Ort zu erfolgen. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist notwendig.

Die Gebühr beträgt pro Beglaubigung 5,00 Euro.

Hinweis:
Standesamtsurkunden (Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden; hier ist das Standesamt zuständig, bei dem die betreffende Urkunde ausgestellt wurde. In diesem Falle wird in der Regel eine neue Urkunde ausgestellt.

Desweiteren sind für die Beglaubigung von Pässen für private Zwecke nach dem Beurkundungsgesetz ausschließlich Notare zuständig.

 

Markt Allersberg

-Hauptverwaltung-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Tel. 09176/509-23

Fax 09176/509-21

E-Mail: hauptamt@allersberg.de

 

 

 

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