Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis ist bei besonderen Anlässen (z.B. Sportfeste, Open-Air-Veranstaltungen, Geschäftsjubiläen usw.) notwendig, wenn sie außerhalb von Gaststätten stattfinden und Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Anträge hierfür sind beim Gewerbeamt erhältlich. Es müssen Angaben über den Veranstalter, den Veranstaltungsort, die genaue Dauer sowie die zu verabreichenden Speisen und Getränke gemacht werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, sofern nicht persönlich bekannt
- Gegebenenfalls Erlaubnis des Eigentümers des eranstaltungsgeländes
Findet die Veranstaltung in einem Zelt statt, muss dies vom Landratsamt Roth abgenommen werden (in jedem Fall, wenn ein Prüfbuch vorliegt). Dies gilt ebenfalls für Schankanlagen. Rechtzeitige Anmeldung beim Landratsamt Roth für die Abnahme ist notwendig.
Besondere Auflagen sind dem konkreten Bescheid zu entnehmen. In der Regel muss für ausreichende Toilettenanlagen und deren Beleuchtung gesorgt sein. Für Musikdarbietungen darf ein bestimmter Schallpegel nicht überschritten werden. Die Verwendung von Einweggeschirr ist nicht gestattet.
Der Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis sollte mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung gestellt werden. Die Gebühr richtet sich nach Größe und Dauer der Veranstaltung. Die Mindestgebühr beträgt 25,00 Euro zuzüglich 1,65 Euro für Auslagen.
Markt Allersberg
-Gewerbeamt/Fundamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Kambach
Tel. 09176/509-14
Fax 09176/509-21
E-Mail: gewerbeamt@allersberg.de