Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregisterauskünfte können von privaten als auch von juristischen Personen beim Gewerbeamt des Hauptwohnsitzes (bzw. Hauptsitzes bei jur. Personen) beantragt werden.

Bei der Antragstellung müssen Angaben zur eigenen (bzw. juristischen) Person - gegebenenfalls unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses - gemacht werden. Die Anträge werden von der Gemeinde an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 - 2 Wochen.

Bei Auskünften aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke werden diese immer an die Privatadresse des Antragstellers gesandt.

Häufiger jedoch wird eine Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei Behörden benötigt. Diese wird nur direkt an die betreffende Behörde gesandt. Es ist daher wichtig, dass die genaue Adresse dieser Behörde und der Verwendungszweck angegeben werden.

Die Gebühr beträgt derzeit 13,-- Euro.

 

Markt Allersberg

-Gewerbeamt/Fundamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Kambach

Tel. 09176/509-14

Fax 09176/509-21

E-Mail: gewerbeamt@allersberg.de

 

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