Die Veranstaltung eines Wanderlagers (Verkaufsveranstaltung zum Feilbieten von Waren oder zum Aufsuchen von Bestellungen auf Waren) ist zwei Wochen vor Beginn in zweifacher Ausfertigung anzuzeigen.
Eine Kopie der Reisegewerbekarte des Leiters der Veranstaltung bzw. seines Bevollmächtigten ist der Anzeige beizufügen.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- den Ort und die Zeit der Veranstaltung
- den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Person
- den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
In der öffentlichen Ankündigung muss die Art der Ware, die angeboten wird, angegeben sein. Unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen), Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen dürfen nicht angekündigt werden.
Das Wanderlager darf nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einem von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden. Der Name dieses Vertreters muss dem Gewerbeamt in der Anzeige mitgeteilt worden sein.
Die Veranstaltung kann untersagt werden, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß, bzw. nicht vollständig erstatten wird oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Die allgemeinen Ladenschlusszeiten gelten auch für die Veranstaltung eines Wanderlagers.
Markt Allersberg
-Gewerbeamt/Fundamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Kambach
Tel. 09176/509-14
Fax 09176/509-21
E-Mail: gewerbeamt@allersberg.de